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Leistungskonzepte

Leistungsbewertung am Grundschulverbund Möhnesee

 

  1. Vorwort

Die vorliegenden Aussagen zur Leistungsbewertung sowie die fachbezogenen Leistungskonzepte sind Ergebnisse verschiedener Fach- und Arbeitsgruppen sowie zahlreicher Gesamt- und Fachkonferenzen des Grundschulverbundes Möhnesee. Die Eltern wurden über die Schulpflegschaft beteiligt, was auch zu Nachschärfungen bei einigen Konzepten führte. Die Leistungskonzepte der Hauptfächer werden an unserem Schulverbund immer zu Beginn des 3. Schuljahres in den Klassenpflegschaftssitzungen vorgestellt. Die Ausführungen zu den weiteren Fächern können gern auf  Nachfrage über die Klassenlehrer(innen) oder die Schulleitung eingesehen werden. Evaluiert wurden die Konzepte jeweils nach einem Erprobungsjahr und können daher als implementiert angesehen werden.

Alle Lehrkräfte des Grundschulverbundes Möhnesee orientieren sich an den hier vorliegenden Festlegungen, wenngleich es durchaus Konstellationen innerhalb einer Lerngruppe geben kann, die ein begründetes Abweichen von diesen Standards sinnvoll und erforderlich machen.

 

  1. Grundsätze der Leistungsfeststellung und -bewertung

Ein positiv besetzter Leistungsbegriff und die Bedeutung eines pädagogischen Leistungsverständnisses sind die Voraussetzung dafür, dass Fehler und Unsicherheiten im Umgang mit den Lerninhalten nicht sanktioniert werden, sondern als Lernherausforderung angesehen und genutzt werden. Dieses Verständnis von Leistung wird an unserer Schule auch mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht thematisiert.

Die von den Lehrerinnen und Lehrern beobachtete Lernentwicklung der Schüler(innen) stellt die Grundlage für die Planung des weiteren Unterrichts und damit für die Gestaltung der weiteren Förderung des Kindes. Unsere Schüler(innen) sollen sowohl an ihren „Stärken“ als auch an ihren „Schwächen“ arbeiten (fördern und fordern), um ihr Lernpotenzial voll auszuschöpfen.

 

  1. Rechtlicher Rahmen

„Kinder an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet. Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie auch zu ermöglichen, wahrzunehmen und zu fördern. Deshalb geht der Unterricht stets von den individuellen Voraussetzungen der Kinder aus und leitet sie dazu an, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiter zu entwickeln.

Die Grundschule führt ihre Schüler(innen) an eine realistische Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit heran. Dazu gehört es, Leistungen nicht nur zu fordern und zu überprüfen, sondern auch anzuerkennen. Durch Ermutigung und Unterstützung soll ein möglichst positives Lern- und Leistungsklima und damit die Voraussetzung für das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit geschaffen werden. (…)

Die Grundlagen der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz und in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule verankert. Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die individuelle Lernentwicklung der einzelnen Kinder.

Als Leistung werden demnach nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vergleich zu den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen gewertet, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte, die zu den Ergebnissen geführt haben.

Dabei gewinnen die verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen im Laufe der Grundschulzeit ein größeres Gewicht und stellen den entscheidenden Maßstab für die Empfehlungen der Grundschule beim Übergang in die weiterführenden Schulen dar.

In die Leistungsbewertung fließen alle von der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen wie mündliche und praktische Beiträge sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Ebenso berücksichtigt werden den Unterricht vorbereitende und ergänzende Leistungen.“ (Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in NRW, 2008, S. 16)

 

  1. Schulinterne Ergänzungen / Konkretisierungen

Das Kollegium des Grundschulverbundes hat sich aufgrund der oben benannten allgemeinen Grundsätze und der rechtlichen Rahmenbedingungen auf folgende konkretisierenden Aussagen zur Leistungsfeststellung und -bewertung verständigt.

 

  • Bewertungsgrundlage bei zielgleich unterrichteten Kindern sind die in den Lehrplänen der Fächer formulierten Kompetenzerwartungen.
  • In die Leistungsbewertung fließen alle vom Kind erbrachten Leistungen ein, d.h. schriftliche Leistungen (z.B. Klassenarbeiten, Tests, im Unterricht entstandene Texte,…) mündliche und praktische Leistungen sowie auch Anstrengungen und individuelle Lernfortschritte. Auch in Partner- und Gruppenarbeit erbrachte Leistungen werden berücksichtigt.
  • Leistungsfeststellung und -bewertung soll über den Stand der Lernentwicklung eines Kindes Aufschluss geben. Gleichzeitig dient sie immer auch als Ausgangspunkt für die weitere individuelle Förderung des Kindes. Es gilt daher Stärken zu benennen und Schwächen als Grundlage der weiteren Lernentwicklung, also als individuelle Voraussetzungen zum Weiterlernen zu sehen.
  • Die Schüler(innen) werden zunehmend in die Beobachtung ihrer eigenen Lernentwicklung mit einbezogen in Form von Gesprächen oder Selbsteinschätzungsbögen.
  • Leistungsüberprüfungen und -rückmeldungen sollen auch dazu dienen, dass Kinder zum Weiterlernen motiviert und angespornt werden (z.B. durch ermutigende Kommentare).
  • Von Beginn an sollen den Kindern die Kriterien und Maßstäbe der Leistungsanforderung und Bewertung transparent gemacht werden.
  • Die schriftlichen Arbeiten in den Hauptfächern werden in der Regel innerhalb eines Jahrgangs gemeinsam vorbereitet, gleich geschrieben und einheitlich bewertet.
  • Das Kollegium hat den Selbstanspruch, die Schüler(innen) so gerecht und fair zu bewerten / benoten wie eben möglich.

 

4.1 Anforderungsbereiche

Uns ist es wichtig, dass unsere Schüler(innen) Kompetenzen in allen drei Anforderungsbereichen zeigen und erwerben können. Diese sind:

  • Anforderungsbereich I: Reproduzieren
  • Anforderungsbereich II: Zusammenhänge herstellen
  • Anforderungsbereich III: Verallgemeinern und reflektieren

Hierauf wird insbesondere bei den jahrgangsgleich konzipierten, schriftlichen Arbeiten geachtet.

 

4.2 Notengebung / Zeugnisse

Laut Beschluss der Schulkonferenz (Februar 2016) erhalten die Kinder in der Schuleingangsphase an unserer Schule noch keine Noten. Sie erhalten jeweils am Schuljahresende Zeugnisse mit Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie mit Aussagen zur Lernentwicklung in den Fächern.

 

Ab der Klasse 3 werden die Kinder, die zielgleich unterrichtet werden, dann benotet. Dazu werden folgende Notenstufen zugrunde gelegt:

  • Die Note „sehr gut“ (1) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
  • Die Note „gut“ (2) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
  • Die Note „befriedigend“ (3) wird erteilt, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
  • Die Note „ausreichend“ (4) wird erteilt, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
  • Die Note „mangelhaft“ (5) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
  • Die Note „ungenügend“ (6) wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

Die Zeugnisse im 3. Schuljahr enthalten somit zum Halbjahr und zum Schuljahresende Noten sowie Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten und Aussagen zum Lernstand in allen Fächern.

 

In Klasse 4 erhalten die Kinder zum Halbjahr und zum Schuljahresende Zeugnisse mit Noten in allen Fächern. Das Halbjahreszeugnis enthält zudem die begründete Empfehlung für den Übergang in die weiterführende Schule.

 

4.3. Häufig gestellte Elternfragen:

Immer mal wieder gibt es zum Teil auch kritische Rückfragen in Bezug auf unsere Leistungsbewertung. Trotz unserer erklärenden Ausführungen in den Leistungskonzepten wird manchmal unser Bewertungsschlüssel hinterfragt, der teilweise strenger sei, als der einiger weiterführender Schulen. Warum ist das so?

 

Hier einige zusätzliche Erklärungsversuche bzw. Hinweise hierzu:

  • Unsere Leistungsbewertungen orientieren sich an den, in den Lehrplänen ausgewiesenen Kompetenzerwartungen.
  • Bei uns werden die Arbeiten und Tests in der Regel sehr intensiv vorbereitet. Die Testinhalte und Übungsformate entsprechen oft den vorbereitenden Übungen.
  • Der Schwierigkeitsgrad und Umfang unserer Lernzielkontrollen sind meist noch nicht so hoch wie im Sek I Bereich.
  • Wir konzipieren unsere Arbeiten so, dass mit einer fehlerfreien Bearbeitung der Aufgaben aus dem Anforderungsbereich I (s.o.) mindestens ein ausreichend erzielt werden kann.
  • Auch wenn wir nach Aussage einiger Eltern zum Teil anscheinend strenger bewerten als manch umliegende, weiterführende Schule, so trifft dies für den Vergleich mit den Grundschulen unserer Region nicht zu.
  • Wir orientieren uns beim Bewertungsschlüssel häufig an den Empfehlungen der entsprechenden Lehrwerke.
  • Mit Hinblick auf die Schulformempfehlungen, so haben wir den Eindruck, spiegeln die Ergebnisse unsere Lernerfolgskontrollen häufig die tatsächlichen Niveauunterschiede wieder.

 

Seit einigen Jahren werden im Fach Deutsch auch freie Texte der Kinder in die Leistungsbewertung mit einbezogen. Auch hierzu wird immer mal wieder die Frage, warum dies so sei?

  • Die Rechtschreibleistungen in freien Texten zeigen nachgewiesener Maßen, inwieweit Kinder die Rechtschreibregeln bereits automatisiert anwenden können. Somit geben sie sicheren Aufschluss darüber, wie gefestigt die Rechtschreibfähigkeiten bereits sind.
  • Die Richtlinien sehen in den eigenen Texten der Kinder die Grundlage für die Leistungsfeststellung (Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in NRW, 2008, S. 36)
  • Die Kinder bekommen bei uns zudem vor Abgabe des freien Textes die Möglichkeit, im Wörterbuch nachzuschlagen. Dies soll den Umgang mit einem Nachschlagewerk und somit die Selbstkorrekturkompetenz festigen.

 

Stand: Juni 2019

Sollten Sie die Leistungskonzepte einzelner Fächer einsehen wollen, so melden Sie dies bitte Ihren Klassenlehrer(inne)n oder der Schulleitung.

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