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Betreuungs ABC

Betreuungs ABC des Trägervereins (schulischer Förderverein)

 

A wie Anmelden und Aufnahme

Eine Anmeldung zur Betreuung kann nur bei einer Mitgliedschaft im Förderverein erfolgen. Der Vorstand beschließt über die Aufnahme.

A wie Aufsicht

Sobald die Kinder Schulschluss haben und die Pause beendet ist, liegt die Aufsichtspflicht bei den Betreuerinnen, bis die Kinder abgeholt bzw. auf Wunsch der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.

Wenn sich ein Kind absichtlich den Anweisungen der Betreuerinnen widersetzt und sich z. B. unerlaubt vom Schulgelände entfernt, können die Eltern angerufen werden, um das Kind unverzüglich abzuholen, da von den Betreuerinnen die Aufsichtspflicht nicht gewährleistet werden kann. Die Betreuung und damit die Aufsichtspflicht endet um 16.00 Uhr.

A wie Abholzeit

Die Abholzeit ist gleitend. Kinder die zum Essen bleiben, können erst ab 14.00 Uhr abgeholt werden. Während der Essenszeit ist keine Abholzeit.

A wie Ausschluss

Siehe K wie Kündigung

B wie Betreuung

Der Förderverein übernimmt die kontinuierliche Betreuung der Kinder in der regulären Zeit außerhalb der Schulzeit. Die Betreuung erfolgt werktäglich von Montag bis Freitag, von 11.55 Uhr bis 16.00 Uhr.

Eine Betreuung während der Ferien wird vom Förderverein nicht angeboten. Die Möglichkeit hierzu bietet der Grundschulverbund Möhnesee an den Standorten Körbecke und Günne .

Die Betreuung der Kinder besteht im Wesentlichen in der Beaufsichtigung. Es werden Spiel- und Bastelmöglichkeiten angeboten. Eine feste Zeit zur Erledigung der Hausaufgaben wird angeboten.

Siehe auch H wie Hausaufgaben

E wie Erreichbarkeit

Ein Erziehungsberechtigter oder ein Beauftragter muss jederzeit im Notfall erreichbar sein.

E wie Essen

Das Mittagessen in der Betreuung wird täglich von einem Caterer warm geliefert. Das Essensgeld beträgt zur Zeit 3,10 € je Essen und wird auf Basis der für den jeweiligen Monat eingenommenen Essen berechnet.
Der Betrag wird zum 10. Des Folgemonats per Lastschriftverfahren eingezogen.
Eine kurzfristige Anmeldung und Abmeldung muss spätestens bis 8.10 Uhr am Vormittag erfolgen.

Wenn ein Kind nicht vom Essen abgemeldet wird, da es beispielsweise krank ist, muss der Betrag bezahlt werden.

F wie Finanzen

Der Förderverein wird für das Betreuungsangebot mit Landesmitteln gefördert. Darüber hinaus wird die Betreuung durch die Elternbeiträge finanziert.

Zur Zeit setzen sich die Beiträge wie folgt zusammen:

Mitgliedschaft im Förderverein:                               Mindestens 12,00 € pro Jahr

Der Beitrag wird per Lastschriftverfahren im November/ Dezember abgebucht.

Teilnahme an der Betreuung bis 13.30 Uhr                         1,50 € pro Tag

Teilnahme an der Betreuung bis 16.00 Uhr                          3,00 € pro Tag maximal 35,00 € im Monat

Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren zum 10. des Folgemonats abgebucht.

G wie Getränke

Getränke werden durch den Förderverein gestellt, das Personal der Betreuung sorgt regelmäßig für einen entsprechenden Vorrat.
Wasser und Saftschorlen sind jederzeit für die Kinder verfügbar.

H wie Hausaufgaben

Ihre Kinder haben im Rahmen der Betreuungszeit die Möglichkeit die Hausaufgaben zu erledigen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind allein Sie als Erziehungsberechtigte verantwortlich.

K wie Krankheit

Ein krankes Kind wird umgehend abgeholt.

Bei Krankheit muss die Teilnahme am Mittagessen bis 8.10 Uhr abgemeldet werden, da sonst die Essenskosten berechnet werden.

K wie Kündigung

Die Mitgliedschaft im Förderverein endet spätestens wenn Ihr Kind die Schule verlassen hat.
Ansonsten gilt eine vierteljährliche Kündigungsfrist vor der Abbuchung zum Jahresende.

Die Teilnahme an der Betreuung kann von den Eltern jederzeit gekündigt werden.

Der Förderverein behält sich in Absprache mit der Schule vor, ein Kind, das sich den Anweisungen der Betreuerinnen massiv widersetzt, sich oder andere Kinder gefährdet, den Einrichtungsbetrieb nachhaltig stört, zeitweise oder auch auf Dauer von der Betreuung auszuschließen und ggf. den Betreuungsvertrag zu kündigen.

Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten oder eine Abmahnung soll vorher erfolgt sein.
Ein Ausschluss oder eine Kündigung kann dann kurzfristig erfolgen.

 

Kommt es unentschuldigt zu einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten, führt dies zur sofortigen Aufhebung des Betreuungsvertrags und zum Ausschluss aus der Betreuung.

L wie Lastschriftverfahren

Die Beiträge für die Betreuung und die Mitgliedschaft im Förderverein werden grundsätzlich per Lastschriftverfahren beglichen.

Alle durch Nichteinlösung entstehenden Kosten und Gebühren werden von Ihnen übernommen.

M wie Medikamente

Medikamente dürfen die Betreuerinnen Ihren Kindern grundsätzlich nicht geben.

M wie Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, meist im März oder April lädt der Vorstand des Fördervereins zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Hier werden Informationen zu Finanzierung, Personal, Projekten gegeben. Die Teilnahme eines Elternteils als Teil des Elternengagements sehen wir als selbstverständlich an.

R wie Regeln

In der Mittagsbetreuung gelten für alle Kinder die gleichen Regeln. Diese müssen von Ihrem Kind natürlich eingehalten werden. Sollte es wiederholt zu gravierenden Verstößen kommen und sich das Kind uneinsichtig zeigen, muss Ihr Kind zeitnah abgeholt werden. Diese Entscheidung wird von den Betreuerinnen getroffen. Sollte diese Maßnahme keinen Erfolg zeigen, so besteht die Möglichkeit, das Kind zeitlich begrenzt vom Besuch der Mittagsbetreuung auszuschließen. Diese Entscheidung wird vom Vorstand in Absprache mit der Schule und den Betreuerinnen getroffen.

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