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Vorzeitige Einschulung

“Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.” (aus dem Bildungsportal NRW)

 

An unserer Schule ist der Verfahrensablauf in der Regel folgendermaßen:

1. Kontaktaufnahme der Eltern mit dem Schulleiter

Der Schulleiter zeigt den Eltern das weitere Vorgehen auf und vereinbart einen Beratungstermin.

2. Beratungsgespräch zwischen Schulleitung und Eltern

Die Eltern erklären, warum sie die vorzeitige Einschulung für ihr Kind wünschen oder in Erwägung ziehen.

Die Schulleitung bittet (über den Bogen zur Schulanmeldung) um die Einwilligung der Eltern, dass sie sich mit dem Kindergarten über das entsprechende Kind austauschen darf.

3. Gespräch von Schulleitung mit dem abgebenden Kindergarten

Es geht in dem Gespräch darum, ob aus Sicht der Erzieher(innen) Gründe vorliegen, die gegen eine vorzeitige Einschulung sprechen könnten.

4. “Schulspiel” in der Schule

Beim Schulspiel überprüfen zwei Kolleg(inn)en unserer Schule einige Basisfähigkeiten der Kinder, wie die Wahrnehmungsfähigkeit, die Fein- und Grobmotorik, den Stand der Sprachentwicklung oder mathematische Vorkenntnisse. Die gesammelten Erkenntnisse werden direkt nach der spielerischen Diagnoseeinheit mit den Eltern besprochen.

5. Untersuchung im Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt begutachtet alle künftigen Schulanfänger(innen) und schaut, ob es gesundheitliche Einwände oder Entwicklungsrückstände gibt, die gegen einen Schulbesuch sprechen oder besondere Fördermaßnahmen erforderlich machen.

6. Entscheidung des Schulleiters

Aufgrund der Rückmeldungen und Eindrücke vom Kindergarten,  unserem Schulspiel, dem Gesundheitsamt und dem Gespräch mit den Eltern trifft der Schulleiter eine Aufnahmeentscheidung und teilt sie den Eltern in einem persönlichem Gespräch mit.

 

Weitere Hinweise:

Der oben skizzierte Ablauf kann aufgrund des Zeitpunktes der Elternanfrage etwas variieren.

Eine vorzeitige Einschulung muss von Eltern beantragt werden, sobald das entsprechende Kind (mindestens) einen Tag nach dem Stichtag (30.09.) geboren wurde.

Hinsichtlich eines Mindestalters für Schulanfänger gibt es vom Land NRW zwar keine Vorschriften, jedoch steht die Schulleitung einer vorzeitigen Einschulung sehr junger Kinder durchaus kritisch gegenüber.

 

Zusatzinfo: Beitragsfreiheit im dann letzten Kindergartenjahr

“Antragskindern” steht eine Beitragsfreiheit nicht für das gesamte Kindergartenjahr zu sondern erst ab Dezember des entsprechenden Jahres.

Siehe hierzu: https://www.kreis-soest.de/politik_verwaltung/verwaltung/bekanntmachungen/ortsrecht/2018_12_14_Elternbeitragssatzung_ab_01.08.2018.pdf

 

 

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