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Handy und Co

Schulische Haltung im Umgang mit dem Handy und Co

Die Schulgremien haben sich über einige Fragen rund um das Thema Mediennutzung im schulischen Kontext ausgetauscht und folgende Vereinbarungen miteinander getroffen:

Handy / Smartwatches

Das Mitbringen von Handys (Smartwatches) wird grundsätzlich nicht untersagt.

Gleichwohl müssen diese Geräte während des Unterrichtstages ausgeschaltet und weggepackt werden.

Messengerdienste wie WhatsApp oder Threema

Generell:

Die Nutzung von WhatsApp sieht das Schulministerium zwar kritisch, verbietet sie (bisher) aber nicht.

Elterngruppen:

Die Eltern können frei miteinander vereinbaren, ob und welche Messengerdienste sie untereinander nutzen wollen, wir empfehlen nach Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Kreises Soest “Threema”.

Über die Aufnahme von Lehrer(innen) in diese privaten Gruppen entscheiden Eltern und Lehrkräfte ebenfalls autark.

Die Kommunikation über Messengerdienste darf aber keinesfalls den herkömmlichen Informationsaustausch (über das HA-Heft oder Elternbriefe) ersetzen.

Eine Kommunikation von Lehrkräften mit Schüler(innen) über WhatsApp, Threema, o.ä. wird grundsätzlich abgelehnt.

Schülerchats:

Ob Kinder in diesem Alter bereits über WhatsApp und Co kommunizieren dürfen, müssen Eltern für sich und ihre Kinder entscheiden.

Falls es in Schülergruppen zu inakzeptablem Fehlverhalten kommen sollte, so kann dies (sofern sich die Folgen bis in den Schulbetrieb auswirken) auch zu schulischen Sanktionen führen.

Fotos

Die Schule bittet im Zuge der Schulanmeldung darum, das neue Schulkind ablichten und entsprechende Fotos auf der Homepage und in der heimischen Presse veröffentlichen zu dürfen.

Ein generelles Verbot, bei Schulveranstaltungen (auch bei Klassenfahrten und Ausflügen) zu fotografieren wird von der Schulleitung nicht ausgesprochen, allerdings bitten wir um die Achtung der privaten Bildrechte. Dies thematisieren wir auch mit unseren Schüler(inne)n.

Das Fotografieren ohne ersichtlichen Grund auf unseren Schulgeländen ist nicht gestattet.

E-Mail

Falls einzelne Eltern und Lehrkräfte sich über den E-Mailweg austauschen wollen, so spricht da aus schulischer Sicht zunächst nichts gegen.

Sensible Daten sollten jedoch verschlüsselt werden oder es sollte eine elterliche Einverständniserklärung vorliegen, solche Daten über Mailverkehr miteinander austauschen zu wollen.

Telefon

Die Lehrkräfte entscheiden selbst, ob sie ihre privaten Telefonnummern an Eltern herausgeben möchten.

Alternativ kann in der Schule um Rückruf der entsprechenden Lehrkraft gebeten werden.

 

Sollten Sie weiterführende Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

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