Aktuelles rund um die Herbstferien

Möhnesee, 05.10.20

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

ich möchte Sie mit diesem Elternbrief über einige Änderungen hinsichtlich der aktuell gültigen Coronabeschränkungen im Schulbetrieb informieren.

 

Seit dem 01.10.20 besteht für die Kinder innerhalb des Klassenraumes keine Maskenpflicht mehr.

 

„Ab dem 1. Oktober 2020 gilt danach für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.

Dies bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.“ (Auszug aus der entsprechenden Schulmail vom 30.09.20)

 

Mit dem Kollegium und den Schulpflegschaftsvorsitzenden haben wir diese Lockerung für den Grundschulverbund wie folgt konkretisiert:

  • Die Kinder dürfen sich im Klassenraum wieder ohne „Mundschutz“ bewegen.
  • Wir werden Unterrichtsformen wie Sitzkreise und Gruppenarbeiten gern wieder in unser Repertoire mit aufnehmen.
  • Für die Lehrerschaft gilt weiter die Pflicht, mindestens 1,5m Abstand zu halten oder einen „Mundschutz“ zu tragen.
  • Um umgekehrt auch die Lehrer*innen zu schützen, sollen die Kinder, die den Mindestabstand zur Lehrkraft unterschreiten (z.B. in Erklär- oder Nachsehsituationen) die Mund-Nase-Bedeckung aufsetzen.
  • Für gemischte Lerngruppen gilt weiterhin, dass sie nur an ihren festen Sitzplätzen während des Unterrichts auf den „Mundschutz“ verzichten dürfen.

 

Nach den Herbstferien dürfen wir zum Glück wieder die meisten Sportstätten für schulische Zwecke nutzen. Bis auf die alte Turnhalle und das Lehrschwimmbecken in Körbecke verfügen unsere Sporthallen alle über ausreichende Lüftungstechnik oder –möglichkeiten, sodass wir in Klassenstärke dort wieder Sportunterricht durchführen können.

 

Hinsichtlich der Herbstferien gab es aus dem Landesministerium am 01.10.20 ebenfalls wichtige Hinweise bezüglich des Reisens in Risikogebiete. Auf der Rückseite meines Elternbriefes (hier s.u.) habe ich das Schreiben eingefügt. Ich bitte Sie inständig, sich an die dort aufgezeigten Vorgaben zu halten. Tragen Sie bitte mit dazu bei, dass der Schulbetrieb auch nach den Ferien möglichst reibungslos weitergeführt werden kann.

 

Zum Schluss möchte ich mich bei Ihnen ehrlich dafür bedanken, dass sich fast alle Kinder und Eltern sehr pflichtbewusst und ohne Widerstände an die notwendigen Hygienevorschriften gehalten haben. So konnten wir die Rückkehr in den Regelbetrieb gemeinsam schultern und auch die erste Corona- und Quarantänesituation an unserer Schule zusammen meistern.

Ich hoffe sehr, dass wir von weiteren Phasen des Distanzlernens verschont bleiben, kann Ihnen aber auch versichern, dass wir uns auf ein solches Szenario bereits bestmöglich vorbereitet haben.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien schöne und erholsame Herbstferien. Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Krischan Föckeler

 

 

Aus dem Schreiben des Ministeriums vom 01.10.20:

Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende

 

Das Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich weltweit weiter aus. Deutschland konnte diese Pandemie bisher relativ gut bewältigen. Damit das so bleibt, gibt es strenge Vorschriften für Einreisende aus Staaten, die als Corona-Risikogebiete ausgewiesen worden sind.

 

Risikogebiete: Welche Staaten zu Risikogebieten erklärt werden, bestimmt das Robert Koch-Institut zusammen mit verschiedenen Bundesministerien. Entscheidend ist dafür insbesondere die Zahl der in den jeweiligen Ländern registrierten Neuinfektionen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert, sie ist im Internet unter folgendem Link erreichbar: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

 

Quarantäne: Sollten Sie sich in den 14 Tagen vor Ihrer Einreise nach Deutschland in einem der aus- gewiesenen Risikogebiete aufgehalten haben, müssen Sie sich umgehend und auf direktem Weg

in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, Ihrer Nachbarn und aller Menschen aus Ihrem Umfeld und ist leider unvermeidbar. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie sich angesteckt haben oder nicht.

 

Während der Quarantäne ist es Ihnen nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. Nur so kann es gelingen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

 

Wichtig: Sie sind verpflichtet, das für Sie zuständige Gesundheitsamt umgehend telefonisch oder per E-Mail über Ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet zu informieren. Adressen finden Sie im Inter- net unter https://tools.rki.de/plztool.

 

Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht teuer werden kann – in Nordrhein-Westfalen sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro möglich.

 

Ausnahmen von der Quarantänepflicht: Sie können von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne befreit werden, wenn der so genannte PCR-Test auf SARS-CoV-2 nachweislich negativ ausgefallen ist. Der Test muss allerdings maximal 48 Stunden vor Ihrer Einreise durchgeführt worden sein.

 

Sollten Sie erst nach Ihrer Einreise eine Testung vornehmen lassen wollen, kontaktieren Sie bitte das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses müssen Sie leider in Quarantäne bleiben.

 

Die Pflicht zur Quarantäne gilt im Übrigen nicht, wenn Sie sich auf der Durchreise befinden. Sie müssen Nordrhein-Westfalen jedoch direkt verlassen und dürfen hier nicht übernachten.

 

Verdacht auf Erkrankung: Zu den Symptomen einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zählen insbesondere Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust und Atemnot. Sollten Sie diese Anzeichen für eine Erkrankung haben, wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117.

 

Weitere Informationen – auch zur Corona-Einreiseverordnung mit weiteren Details und Ausnahme- regelungen – finden Sie auf der Internetseite www.mags.nrw/coronavirus.

 

Aktuelle Liste der Risikogebiete: www.rki.de/covid-19- risikogebiete

 

Verzeichnis der Gesundheitsämter: https://tools.rki.de/ plztool

 

Internetseite zum Coronavirus: www.mags.nrw/ coronavirus

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