Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hiermit möchte ich Sie auch auf diesem Weg noch einmal über Neuerungen bzgl. der Maskenpflicht informieren:
Die Landesregierung hat beschlossen, ab dem 2. November die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen aufzuheben.
Konkret bedeutet dies:
- Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird
- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.“
Die gesamte Schulmail können Sie auf der Seite des Schulministeriums NRW lesen. (www.schulministerium.nrw.de)
Aufgrund der Bitte vieler Eltern passen wir uns den Soester Grundschulen an, die aufgrund der nun anstehenden Kirmes darum bitten, die Masken weiterhin bis zum 12.11. zu tragen. Dies ist eine freiwillige Maßnahme, selbstverständlich dürfen alle Kinder, die dies möchten, die Maske am Sitzplatz absetzen.
Viele Grüße
Claudia Störmann