Möhnesee, den 26.04.20
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
am späten Freitagabend hat die Landesregierung eine weitere Schulmail verschickt, die 16. seit Anfang März.
In dieser ging es mitunter um den Schulstart an den weiterführenden Schulen am letzten Donnerstag und um Änderungen hinsichtlich der Notbetreuung an allen Schulen.
Hier der entsprechende Auszug aus der o.g. Schulmail:
- Notbetreuung
1) Tätigkeitsbereiche
Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.
⇒https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.
2) Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.
3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen
Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.
(Quelle: Schulministerium NRW, 16. Schulmail am 24.04.2020)
Sollten die Erweiterungskriterien auch auf Sie zutreffen und Sie auf einen Betreuungsplatz angewiesen sein, so melden Sie sich bitte schnellstmöglich in der Schule, damit wir rechtzeitig, die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergreifen können.
Neben der Notbetreuung und der Versorgung unserer Schüler(innen) mit Unterrichtsmaterialien beschäftigen wir uns intensiv mit der in Aussicht gestellten (schrittweisen) Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Grundschulen. Es haben Schulbegehungen stattgefunden, Schutzvorkehrungen wurden mit verschiedenen Akteuren abgestimmt und mögliche Stundenpläne vorgedacht. Es laufen aktuell viele Gespräche mit dem Schulträger, den Reinigungsfirmen und dem Schulbusunternehmen. Sollte die Landesregierung die Wiedereröffnung in den nächsten Tagen tatsächlich beschließen, werden wir Ihnen schnellstmöglich konkrete Informationen hierzu zukommen lassen.
Fest steht bereits, dass Kinder, bei denen Elternteile oder Geschwister zur Covid-19-Risikogruppe zählen, vom Präsenzunterricht befreit werden können. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an die Klassen- oder Schulleitung.
Diese und weitere aktuelle Schulinformationen finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen schönen Sonntag!
Krischan Föckeler