Elternbrief vom 30.04.21

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

mit diesem Elternbrief möchte ich Sie auf dem Laufenden halten und einige Informationen zum kommenden Schulbetrieb transparent machen.

 

Wechselmodell / Distanzunterricht

Die neue bundesweite „Notbremsenverordnung“ sieht Folgendes vor:

  • Wenn der Inzidenzwert (laut RKI) in einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt, so wechseln die Schulen am übernächsten Tag komplett ins Distanzlernen.
  • Die Entscheidung hierüber trifft das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Schulen haben keinerlei Entscheidungsgewalt.
  • Solche Entschlüsse zeichnen sich zwar ab, werden dann für viele Betroffene aber doch sehr kurzfristig getroffen und umgesetzt. Bitte werfen Sie daher regelmäßig einen Blick auf den aktuellen Inzidenzwert im Kreis Soest.
  • Eine Rückkehr zum Wechselmodell aus Präsenz- und Distanzunterricht erfolgt auf genau umgekehrtem Wege nach fünf aufeinanderfolgenden Werktagen mit einem Wert von unter 165.

 

Wir werden Sie in solchen Fällen natürlich schnellstmöglich informieren, möchten Sie aber jetzt schon darauf hinweisen, dass wir und Sie sehr kurzfristig umplanen und reagieren müssen.

 

Umstellung der schulischen Selbsttests

Die Landesregierung arbeitet seit Wochen daran, den Grundschulen ein leichter handhabbares und zudem verlässlicheres Testverfahren zur Verfügung zu stellen. Da es sich um PCR-Tests handelt, müssen landesweit täglich 35.000 Tests aus den Grund- und Förderschulen in Labore gebracht und ausgewertet werden. Die Umsetzung ist eine logistische Meisterleistung und verlangt allen Akteuren ein hohes Maß an Disziplin ab.

Möglichst noch im Mai sollen die sogenannten „Lolli-Pooltests“ die aktuellen Testverfahren mit dem Nasenabstrich ablösen.

Ich persönlich würde eine Umstellung sehr begrüßen, da die Tests viel schneller durchzuführen (ca. 5 Minuten), sie deutlich leichter in der Handhabe und bei Weitem verlässlicher sind.

 

Wir Schulen wurden aufgefordert, vorsorglich einige organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählt neben der Klärung vieler logistischer Fragen die Umstellung auf ein anderes Wechselmodell. Das Land akzeptiert Wechselmodelle, in denen die Kinder an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Präsenzunterricht haben, dann nicht mehr. Bei uns ist das momentan alle 14 Tage freitags der Fall.

Da wir im Zuge der Umstellung auch die Notbetreuung für drei Standorte anpassen müssen, haben wir entschieden, ab dem 10. Mai mit dem neuen Wechselmodell zu starten, auch für den Fall, dass eine Testumstellung erst später erfolgen sollte.

Wir wissen, dass dies viele Familien vor erneute organisatorische Herausforderungen stellt, sehen aber leider keine Alternative hierzu.

Damit Sie wegen der erneuten Umstellung nicht durcheinanderkommen, folgt hier eine entsprechende Übersicht. Wir haben es bei der Benennung von „M-Gruppe / D-Gruppe“ belassen, auch wenn die Kinder ab dem 10. Mai dann nicht mehr zwingend an den M-/D-Tagen kommen.

 

Sie finden in der folgenden Übersicht auch die Feier- und beweglichen Ferientage bis zum Schuljahresende.

Notbetreuung

Hier finden Sie ein Formular, das Sie nutzen können, falls Sie (besonders auch wegen der Veränderungen) neue oder geänderte Bedarfe anzeigen möchten:

Anmeldung-Betreuung-ab 10.05.21

 

Testprocedere

Informationen zum Testverfahren und Procedere lasse ich Ihnen zukommen, sobald sie mir zur Verfügung stehen. Das Ministerium hat u.a. Erklärfilme und weiteres Infomaterial in Aussicht gestellt. Interessierte finden auf den Seiten des Schulministeriums darüber hinaus aber sicherlich noch weiterführende Hinweise.

 

Testpflicht / Testverweigerung

Auch wenn noch keine verbindlichen Aussagen aus dem Ministerium hierzu vorliegen, so ist doch davon auszugehen, dass die Testpflicht an Schulen nicht aufgehoben wird.

Sollten Sie diese für Ihr Kind ablehnen, so müssen Sie dies wieder schriftlich bei der Schulleitung anzeigen.

Sollten Sie die Selbsttests in der Schule ablehnen und an den o.g. Präsenztagen alternativ auch kein entsprechendes Testergebnis vorlegen, so müssen Sie dies schriftlich bei mir anzeigen. Ihr Kind wird dann vom Präsenzbetrieb ausgeschlossen (siehe Elternbrief vom 15.04.21)

 

Freundliche Grüße

Krischan Föckeler

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