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Regulärer Betreuungsbetrieb öffnet teilweise

08.05.20

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

auch wenn die Presse die Teilöffnung des regulären Betreuungsbetriebs bereits verkündet hatte, so war und ist die rechtliche Sachlage hierzu für die Schulen noch nicht zweifelsfrei geklärt.

Dennoch werden wir nach Rücksprache mit den Maßnahmenträgern (z.B. Caritas für den OGS-Betrieb), der Schulaufsicht und der Gemeindeverwaltung den „normalen“ Betreuungsbetrieb ab dem 11.05.20 ein stückweit wieder aufnehmen.

 

Kinder, die künftig vormittags im Präsenzunterricht sind, dürfen im Anschluss daran, ihre gewohnte Betreuungseinrichtung (OGS, „acht bis eins“ und die Betreuung in Völlinghausen) wieder besuchen, sofern wir damit unsere räumlichen und personellen Ressourcen nicht überlasten.

Genau hier liegt aber das Problem, da der reguläre Betreuungsbetrieb parallel zur Notbetreuung stattfindet und die Betreuungseinrichtungen nur begrenzt über Personal verfügen. Weil die Notbetreuungskinder vorrangig behandelt werden müssen, kann der „Normalbetrieb“ nur so lange angeboten werden, wie es vor allem die Personallage hergibt. Erschwerend hierbei kommt hinzu, dass auch im regulären Betreuungsbetrieb eine Mitarbeiterin aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften max. 10 Kinder betreuen kann.

Ich möchte daher darum bitten, die schulische Betreuung möglichst nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie wirklich darauf angewiesen sind. Vielleicht ermöglicht Ihnen die Lockerung der Kontaktbeschränkungen ja auch die Chance eine private Betreuung zu organisieren.

 

Die Koordination des regulären Betreuungsbetriebs übernehmen die jeweiligen Einrichtungen, bitte stimmen Sie sich mit den entsprechenden Kolleginnen ab.

Anmeldungen für die Notbetreuungen laufen weiterhin mit den entsprechenden Formularen über das Sekretariat des Grundschulverbundes.

 

Damit eine Vermischung von Lern- und Betreuungsgruppen so gut wie möglich vermieden werden kann, werden die „Notgruppenkinder“ auch an ihren Präsenztagen nach Unterrichtsschluss wieder in die Notbetreuungsgruppe gehen und nicht in den „regulären“ Betreuungsbereich wechseln.

 

Ich muss zudem eine Information aus meinem letzten Elternbrief (07.05.20) korrigieren. Entgegen meiner dortigen Ankündigung findet an den beweglichen Ferientagen (nach Chr. Himmelfahrt und Fronleichnam) weder Unterricht statt noch gibt es ein Notbetreuungsangebot. Pfingstdienstag ist ein „normaler“ Ferientag, daher können Sie Ihre Kinder für diesen Tag zur Notbetreuung anmelden.

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Wochenende!

Krischan Föckeler

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